Für den Privatkunden und den Einsatz von Pflanzenschutzmittel im Privatgarten im Rahmen von Pflegemaßnahmen gilt grundsätzlich:

Es dürfen im Privatgarten nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die auch eine Zulassung für den Anwendungsbereich „Haus und Kleingarten“ haben.

RückenspritzeVorsicht: der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die eine Zulassung für die Anwendung in der Baumschule haben, ist bei Gehölzen im Privatgarten rechtlich nicht möglich! Eine Ausnahme besteht dann, wenn dieses Pflanzenschutzmittel sowohl eine Zulassung in der Baumschule als auch eine Zulassung im Bereich ’Haus- und Kleingarten’ hat.

Bei Fragen zu der Zulassungssituation und Zusammenstellung der Pflanzenschutzmittel in Kleinverpackungen für den Privatgebrauch können Sie sich bei der Baumschulberatung melden oder fragen Sie am Besten bei Ihrem hiesigen Raiffeisenmarkt nach.

Pflanzenschutzmittel sind in jedem Fall mit Vorsicht ein zu setzten und vor dem Zugriff anderer Personen zu schützten (durch weg schließen oder umgehenden Verbrauch),da besonders Kinder,hierbei eine große Gefahrengruppe dar stellen und bei Unachtsamkeit Vergiftungen davon tragen können,die schwere,bleibende gesundheitliche Schäden,oder sogar den Tod zur Folge haben können.

Viele Pflanzenschutzmittel,die in der Baumschule zugelassen sind und auch eingesetzt werden,können deshalb nicht für den „Privatverbraucher“ frei gegeben werden,da hier ein spezieller Lehrgang für das exakte Handling „Sachkundenachweis zum Umgang und zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln“ erforderlich ist.

RückenspritzeZum Ärger vieler „Kleingärtner“ sind die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel mit entsprechender Zulassung,schon oft extrem verdünnt und wesentlich teurer als die gleichen Konzentrierten Präparate für die Profis,was allerdings nicht auf pure Geldmacherei zurück zu führen ist,sondern darauf, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendigste, im Sinne der Umwelt,reduziert werden soll / muss, da ansonsten wahrlos hiermit verfahren würde.

In der Fachbranche (Landwirtschaft/Baumschulen) nennt man das „den Integrierten Pflanzenschutz“ ,was bedeutet,das so viele Mittel wie nötig,aber so wenige wie möglich ein gesetzt werden.

MehltauspritzungES gibt diverse Möglichkeiten,Pflanzenschutzmittel aus zu bringen und ein zu setzten und im Fachhandel sind hierfür eine Vielzahl von Spritz,-oder Sprühgeräten erhältlich.

Wir empfehlen in jedem Fall,sich vor dem Einsatz einer Fachberatung im Gartencenter,Raiffeisenmarkt oder einer Gartenbaumschule zu unterziehen, da ihnen hierbei adäquat die benötigten/zugelassenen Mittel und die hierfür notwendigen Ausbringungsgeräte genannt werden können.

Unkrautbekämpfung-Problemunkräuter

Disteln: Sind für den Kleingärtner mit das lästigste Unkraut,das es gibt und kaum mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für Kleingärten bekämpfbar.Aufgrund dessen bleibt hier nur das aus reißen mit der kompletten Wurzel als Bekämpfungsmaßnahme übrig, ob mit der Hand (Handschuhe nicht vergessen) oder mit manuellen Zupfvorrichtungen bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Runkraut im Rasen:  Ein bekanntes,weiteres Ärgernis für jeden Kleingärtner!
Hierbei kann allerdings gut geholfen werden,da es bei Moosbefall eisenhaltige Düngerpräparate gibt,die dieses ab töten.Bei Unkräutern verschiedensten Ursprunges gibt es das Präparat „Dicotex“ von Dr. Stähler oder das Mittel Banvell,die diese abtöten, da sie nur auf 2 und Mehrkeimblättrige Unkräuter wirken (Gras ist Einkeimblättrig).

In jedem Fall,sollte der Rasen dann aber,nachdem das Unkraut ab gestorben ist, vertikutiert werden,um dieses auch heraus zu holen.